Der Erwerb einer leserlichen und geläufigen persönlichen Handschrift ist eine unverzichtbare Aufgabe der Schule. Zu den Vorläuferfertigkeiten der Schrift gehören nebst (fein-)motorischen Fertigkeiten auch Kognition, Wahrnehmung, Motivation und Sprache. Dies sind wichtige Fertigkeiten, die mit einem systematischen Aufbau und der Pflege der Handschrift mittrainiert werden.
Nebst dem Erwerb einer geläufigen und leserlichen Handschrift sieht der Lehrplan 21 auch einen ausreichend automatisierten Umgang mit Tastaturgeräten sowie grundlegende Kenntnisse eines Textprogramms vor. Der Lehrplan 21 liess bei der Einführung offen, mit welcher Schriftform der Handschriftunterricht erteilt wird. Inzwischen hat sich die Deutschschweizer Basisschrift aufgrund der Empfehlung der D-EDK im Jahr 2016 durchgesetzt.
Die Integration und Ausweisung des Handschriftunterrichts, bzw. des Tastaturschreibens in den Unterricht unterliegt kantonalen Bestimmungen.