Nutzung der Basisschrift

Die Rechte der Deutschschweizer Basisschrift liegen bei den drei Deutschschweizer Regionalkonferenzen der EDK:

  • Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK)
  • Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost)
  • Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ)

Die drei Deutschschweizer Regionalkonferenzen werden durch die BKZ Geschäftsstelle vertreten.

Die Deutschschweizer Basisschrift steht als digitalisierter Schriftsatz wie auch als Webfont für die Verwendung auf Websites zur Verfügung.

Die Schrift kann für Lehrerinnen und Lehrer für Materialien, die sie in ihrem Unterricht verwenden, frei verwendet werden. Auch Lehrmittelautoren, Lehrmittelproduzenten und Verlage können die Schrift für Produkte, die zur Verwendung im schulischen Kontext in der Schweiz entwickelt werden, kostenfrei verwenden. Sie sind allerdings verpflichtet, die BKZ Geschäftsstelle über ihre Produkte zu informieren.

Für Produkte, die  zur Verwendung im Ausland entwickelt werden, ist bei der BKZ Geschäftsstelle eine kostenpflichtige Lizenz zu lösen. Auch hier besteht eine Informationspflicht über die entwickelten Produkte.

Weitere Informationen: