Zug

Der Bildungsrat hat am 1. April 2015 die Einführung der Deutschschweizer Basisschrift im Kanton Zug beschlossen und das Konzept gut geheissen. Den Lehrpersonen steht eine Handreichung zur Deutschschweizer Basisschrift  sowie ein Informationsblatt für Erziehungsberechtigte und ein Musterelternbrief zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler lernen an den Volksschulen des Kantons Zug das Richtalphabet der Deutschschweizer Basisschrift ab Schuljahr 2016/17.

Melissa Kneubühler
Artherstrasse 25, 6300 Zug
Tel: 041 728 31 94
E-Mail: melissa.kneubuehler@zg.ch

Ab Schuljahr 2016/17 Lehrmittelobligatorium für «Unterwegs zur persönlichen Handschrift» ab der 1. Primarklasse.